Wenn Sie einen Umzug vorbereiten, müssen Sie vieles im Vorfeld bedenken. Stressige und hektische Momente bleiben da meist nicht aus. Ein Umzug mit Tieren bedeutet noch einiges Mehr an Organisation. Es ist schon für viele Menschen nicht leicht, sich von ihrem vertrauten Umfeld zu lösen und sich in einer neuen Umgebung einzugewöhnen. Aber nicht nur der Mensch ist ein Gewohnheitstier.
Einige Haustiere reagieren sehr empfindlich auf Veränderungen. Ein Umzug bedeutet auch für die meisten Tiere Stress. Worauf Sie bei einem Umzug mit Tieren vor, während und nach dem Umzug achten sollten, wie Sie die Aufregung für das Tier möglichst gering halten können und wie Sie Ihrem Liebling das Eingewöhnen erleichtern, erfahren Sie
Versuchen Sie, auch wenn die Vorbereitungen für den Wohnortwechsel Sie sehr in Anspruch nehmen, sich Zeit für Ihr Tier zu nehmen, denn es spürt die Unruhe.
Fragen Sie rechtzeitig vor Ihrem Wohnortwechsel in Ihrem Freundes-und Bekanntenkreis nach, ob Sie Ihr Haustier vor dem Umzug dort unterbringen können oder kontaktieren Sie eine Tierpension.

Der Umzug mit Tieren, die in Aquarien oder Terrarien leben, muss besonders gut organisiert werden. Lassen Sie sich deshalb schon einige Zeit vor Ihrem Umzug von einem Fachmann beraten.
MeldepflichtBestimmte Tierarten unterliegen einer Meldepflicht und müssen bei der Stadt oder dem Veterinäramt registriert werden. Dies gilt insbesondere für viele exotische Tiere wie Schlangen, Spinnen und Echsen. Die einzelnen Bundesländer haben für hierfür unterschiedliche Gesetzesvorgaben. Erkundigen Sie sich deshalb vor Ihrem Umzug mit Tieren bei den entsprechenden Stellen, ob Sie Ihr Tier anmelden müssen.
Haltungserlaubnis Für gefährliche Tiere wie Kampfhunde, Vogelspinnen, Giftschlangen oder Skorpione ist zusätzlich eine Haltungserlaubnis erforderlich. Die Stadt oder das zuständige Ordnungsamt geben Ihnen schon vor Ihrem Wohnortwechsel Auskunft darüber, ob Sie für Ihre Exoten eine Haftungserlaubnis benötigen.
Erlaubnis des Vermieters Grundsätzlich darf jeder Haustiere in einer Wohnung halten, wenn die Haltung dem Tierschutzgesetz entspricht. Die Haltung von Kleintieren wie Vögeln, Fischen oder Hamstern in normaler Anzahl ist immer erlaubt und darf vom Vermieter nicht untersagt werden.
Hunde und Katzen fallen nicht unter die Kleintierhaltung und dürfen in Mietwohnungen nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Auch für die Haltung von großen Schlangen und giftigen Kleintieren ist seine Zustimmung notwendig. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, sich beispielweise einen Zweithund zuzulegen, teilen Sie dies vor Ihrem Umzug dem Vermieter mit. Lassen Sie sich die Zustimmung immer schriftlich bestätigen.