Thema: Umzug Halteverbot

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Wissen Sie, wie Sie ein Umzug Halteverbot einrichten?

Wissen Sie, wie man ein Umzug Halteverbot einrichtet? "Klar", sagen Sie, "man nehme zwei alte Stühle, stelle sie in gebührendem Abstand vor dem Haus auf, wickle etwas rot-weißes Signalband herum, und schon weiß jeder, dass er hier nicht parken darf." Nein, ganz so einfach ist es dann doch nicht. Auf diese Art und Weise ein Umzug Halteverbot einzurichten, ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Ernstfall droht Ihnen bei einem solch lockeren Umgang mit der Halteverbotszone ein Bußgeld. Und das muss ja nicht sein. Hier ein Tipp, wie Sie sich ordnungsgemäß um die Einrichtung eines Umzug Halteverbot kümmern können: Am besten besorgen Sie sich einige Tage vor dem Auszugstag ein Umzug Halteverbot. Dieses sollte ca. 7 bis 10 Tage vorher bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde mitsamt den dazugehörigen Schildern beantragt und genehmigt werden. Wenn das Umzug Halteverbot genehmigt ist, können Sie das Halteverbotsschild mit Datum und Uhrzeit versehen, beispielsweise "Umzug 07.07.2009, 6 – 18 Uhr" bei der zuständigen Stelle abholen. Das Aufstellen des Umzug Halteverbot muss mindestens 72 Stunden vor dem eigentlichen Umzug bzw. vor Beginn der Gültigkeit des Halteverbots erfolgen, damit Nachbarn, Anwohner und Mitbürger rechtzeitig informiert sind und nicht etwa am Vorabend doch noch dort parken, wo sie nicht sollen. Diese Regelung ist gesetzlich festgelegt. Die Kosten für die Einrichtung einer Halteverbotszone liegen in der Regel zwischen 30 und 40 Euro und variieren von Stadt zu Stadt.

Viele Umzugsunternehmen mit Full-Service bieten die Einrichtung einer Halteverbotszone mit an. Sie kümmern sich um die Beantragung bei der Behörde, das Abholen, Aufstellen und die Rückgabe des Schildes/der Schilder. Wenn Sie ein Umzug Halteverbot benötigen, fragen Sie einfach bei der Umzugsfirma danach. Wenn Sie den Umzug in Eigenregie durchführen, können Sie den kostenlosen Service von halteverbot123.de nutzen und Ihr Umzug Halteverbot online bestellen. So müssen Sie sich nicht mit lästigen Behördengängen und dem Ausfüllen von Antragsformularen herumplagen. Doch nicht nur für Umzüge ist die Einrichtung einer Halteverbotszone mitunter von Nöten, auch bei Dreharbeiten, Straßenfesten, Sanierungsmaßnahmen und Baustellensicherungen etc. kann die Einrichtung eines Halteverbotes unerlässlich sein. Sie dient dann dem Schutz der Mitbürger.

 


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